Dies Satzung entspricht der Mustervereinssatzung des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V.. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 22.03.2010 für unseren Verein angenommen.
Nach Artikel 29 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden anzustreben und das Kleingartenwesen zu fördern. Daraus ergeben sich Pflichten für Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie haben sich hierbei nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Gesundheit und Sicherheit zu richten. Demzufolge sind Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns anzulegen, auszugestalten und zu erhalten. Im Ubrigen sind sie als Bestandteil von Wohngebieten auszuweisen und in dieser Zuordnung zu sichern.
Der Kleingärtnerverein und seine Mitglieder wirken hierbei mit.
Kleingärten sind Pachtgärten. Die Gartenvergabe regelt der Verein.
Die Satzung und der Satzungstext kann hier eingesehen werden:
https://www.kleingarten.de/satzung-des-kleingartenvereins-web1.pdfx