Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten. Der Garten wird auch nicht direkt vom Eigentümer des Grund und Bodens, sondern über die Kleingärtnerorganistion verpachtet. Bei uns übernimmt der Vorstand unseres Vereines diese Aufgabe. Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder. Die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder erfolgt, wie allgemein üblich, durch den Vereinsvorstand.
Allerdings sind alle im Kleingarten vorhandenen Pflanzen, Gegenstände und vor allem die Laube Eigentum des jeweiligen Kleingärtners. Diese werden bei der Kündigung des Kleingartens von einem unabhängigen Gutachter bewertet. Der neue Gartenfreund zahlt dann den Preis entsprechend dieses Gutachtens für die Einrichtungen und Pflanzen im Garten. Die Abwicklung erfolgt wieder über den Vereinsvorstand.
Übrigens: um einen Kleingarten zu bewirtschaften muß man kein Gärtner oder Gartenfachmann sein. Allein das Interesse an gärtnerischer Arbeit ist entscheidend. Bei Fragen oder Problemen im Garten helfen die Gartennachbarn gern weiter. Und außerdem haben wir einen Fachberater, welcher unsere Fragen kompetent beantwortet oder weiß, wo er die Antwort bekommen kann.
Kleingärtner zu sein heißt aber auch sich in das Vereinsleben zu integrieren. Neben der Teilnahme an den Gemeinschaftsarbeiten, welche der Pflege der Gartenanlage und ihrer Einrichtungen dienen, ist auch jedes Vereinsmitglied zu den geselligen Veranstaltungen des Vereins herzlich eingeladen. Das ist die Chance andere Vereinsmitglieder kennen zu lernen oder Fragen los zu werden.
Bei Interesse schauen Sie bitte einfach persönlich bei uns vorbei. Sprechen Sie einfach einen unserer Gartenfreunde an und Sie werden zur richtigen Kontaktperson gebracht um sich für eine Mitgliedschaft zu bewerben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir die persönlichen Kontaktdaten unserer Vorstandsmitglieder nicht in dieser Internetpräsentation veröffentlichen.
Wir haben derzeit leider 5 freien Kleingärten mit einer Fläche von etwa 300 m² pro Garten.